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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15   

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https://dejure.org/2017,95649
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15 (https://dejure.org/2017,95649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.05.2017 - L 10 SB 71/15 (https://dejure.org/2017,95649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - L 10 SB 71/15 (https://dejure.org/2017,95649)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
    Hierbei kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten sind (Senatsentscheidung vom 26. März 2014, Az.: L 10 SB 102/12 veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 16. März 2016, Az.: B 9 SB 1/15 R = SozR 4-3250 § 69 Nr. 22; und vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18 auch zum Nachstehenden), so dass die Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Hierzu hat das Bundessozialgericht in dem Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O., ausgeführt, dass sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren lässt.

    Auch findet der funktionelle Vergleich mit den Beispielgruppen nicht mit solchen Angehörigen der Beispielgruppen statt, bei denen - etwa durch eine optimale prothetische Versorgung - keine schwerste Einschränkung der Gehfunktion mehr vorliegt (für den Vergleich der Folgen von Knieendoprothesen beidseits mit prothetisch versorgten Doppelunterschenkelamputierten BSG, Urteil vom 27. Februar 2002, Az.: B 9 SB 9/01 R; so auch BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O.).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
    Ein Bescheid mit - wie hier - versagendem Verfügungssatz ist nämlich kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung im Sinne des § 48 SGB X (BSG, Urteil vom 16. März 2016, Az.: B 9 SB 1/15 R = SozR 4-3250).

    Hierbei kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten sind (Senatsentscheidung vom 26. März 2014, Az.: L 10 SB 102/12 veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 16. März 2016, Az.: B 9 SB 1/15 R = SozR 4-3250 § 69 Nr. 22; und vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18 auch zum Nachstehenden), so dass die Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
    Für die Beurteilung einer etwaigen Gleichstellung ist bei dem Restgehvermögen des Betroffenen anzusetzen (BSG, Urteil vom 29. März 2007, Az.: B 9a SB 1/06 R, VersorgVerw 2007, 61).

    Nur kurzes Pausieren mit anschließendem Fortsetzen des Weges ohne zusätzliche Probleme ist im Hinblick auf den von den Vergleichsgruppen gebildeten Maßstab zumutbar (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. März 2007, Az.: B 9a SB 1/06 R, a.a.O.; vergleiche zu alle dem auch nochmals Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundestagsdrucksache 18/9522 Seite 318, wo auch die Erkrankung der Klägerin gesondert als mögliche Ursache für die Zuerkennung des Merkzeichens heraus gestellt wird).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
    Entscheidend ist vielmehr, auf die Bedingungen der Bewegung von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an abzustellen (BSG, Urteil vom 29. März 2007, Az.: B 9a SB 5/05 R, Behindertenrecht 2008, 138).
  • BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
    Auch findet der funktionelle Vergleich mit den Beispielgruppen nicht mit solchen Angehörigen der Beispielgruppen statt, bei denen - etwa durch eine optimale prothetische Versorgung - keine schwerste Einschränkung der Gehfunktion mehr vorliegt (für den Vergleich der Folgen von Knieendoprothesen beidseits mit prothetisch versorgten Doppelunterschenkelamputierten BSG, Urteil vom 27. Februar 2002, Az.: B 9 SB 9/01 R; so auch BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O.).
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 7/83

    Zum Begriff außergewöhnliche Gehbehinderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
    Hierbei kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten sind (Senatsentscheidung vom 26. März 2014, Az.: L 10 SB 102/12 veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 16. März 2016, Az.: B 9 SB 1/15 R = SozR 4-3250 § 69 Nr. 22; und vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18 auch zum Nachstehenden), so dass die Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 10 SB 102/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
    Hierbei kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten sind (Senatsentscheidung vom 26. März 2014, Az.: L 10 SB 102/12 veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 16. März 2016, Az.: B 9 SB 1/15 R = SozR 4-3250 § 69 Nr. 22; und vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18 auch zum Nachstehenden), so dass die Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2020 - L 10 SB 41/19
    Damit gibt der Gesetzgeber das wieder, was schon seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist, wie der Senat bereits in der erstinstanzlich zitierten Entscheidung (vom 29. Mai 2017 - L 10 SB 71/15) ausführlich dargelegt hat:.
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